kress.de: Hat Sie das Urteil überrascht?
Andreas Freitag: Nein, absolut nicht.
Warum nicht?
Weil es den juristischen Voraussetzungen entspricht. Fest steht, dass Michael Schumacher ein immaterieller Schaden entstanden ist. Die Frage für die Richter lautete jetzt, wie dieser entschädigt, also in Geld umgesetzt werden kann. Und da sind 50.000 Euro angemessen und abgewogen. Selbst die Forderung der Familie Schumacher auf 100.000 Euro Entschädigung halte ich nicht für übertrieben.
Aber ist es für Michael Schumacher und seine Familie wirklich so stark verletzend, wenn die "Bunte" schreibt, er könne wieder gehen, obwohl das nicht stimmt?
Da haben Sie Recht. Die Aussage ist nicht schwer verletzend. Aber sie ist falsch. Es schlägt vor Gericht immer zulasten des Journalisten aus, wenn sich ein Vorwurf als nicht substantiell herausstellt. Bei der Frage nach der Höhe der Entschädigung spielt außerdem eine Rolle, in welcher Form das Medium sie benutzt. Die "Bunte" hat sie auf der Titelseite gebracht - sicherlich, um die Auflage zu erhöhen. Die Zeitschrift hat sich also gegenüber der Konkurrenz einen finanziellen Vorteil verschafft. Auch das spielt bei der Urteilsfindung eine Rolle.
Was bedeutet der Richterspruch für die Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit?
Das Persönlichkeitsrecht wird weiter gestärkt, keine Frage. Sie müssen beachten, dass es sich hier um eine Verletzung der Privatsphäre handelt. Und in dieser Frage wird die Rechtsprechung konsequent durchgehalten. Auch die Höhe der Entschädigungen steigt kontinuierlich. Ganz wichtig ist in diesem Fall, dass die Berichterstattung selbst dann nicht zulässig gewesen wäre, wenn die Meldung über den Gesundheitszustand von Michael Schumacher der Wahrheit entsprochen hätte - weil es eben seine Privatsphäre betrifft.
Hat das Urteil eine abschreckende Wirkung?
Lassen Sie es mich so sagen: Die Entschädigung ist nicht sehr hoch, sie liegt an der unteren Grenze und etwas über den Kosten für eine Produktion der Titelseite. Insofern glaube ich nicht, dass das Urteil wirklich eine Abschreckung zur Folge hat.
Auch die Funke Mediengruppe wurde bereits letztinstanzlich dazu verurteilt, 60.000 Euro an Corinna Schumacher zu zahlen. Wird sich jetzt überhaupt noch jemand trauen, über den Gesundheitszustand des früheren Rennfahrers zu berichten?
Wir müssen doch festhalten, dass hier falsch berichtet worden ist. Medien dürfen durchaus über den Gesundheitszustand von Prominenten berichten. Dabei müssen sie sich aber auf offizielle Quellen beziehen. Aus Informationen aus dem privaten Umfeld dürfen sie sich nicht bedienen, wenn das gegen den Willen des Betroffenen geschieht.
Das Gericht hielt der "Bunten" zugute, dass sie recherchiert habe und offenbar einer Falschinformation aufgesessen ist. Kann die "Bunte" die Geldentschädigung und sogar die Gerichtskosten jetzt von dem Informanten einklagen?
So etwas hat es bisher meines Wissens nach nicht gegeben. Aber theoretisch gesagt kommt es darauf an, wie Informant und Journalist sich im Vorfeld verständigt haben. Der Journalist muss gegenüber seiner Quelle klarstellen, dass die Nachricht unbedingt der Wahrheit zu entsprechen habe. Sollte der Informant das nicht hundertprozentig zusichern können, entsteht ein Haftungsausschluss. Sichert er aber zu, dass er die Information aus einer Arztakte oder sogar selbst gesehen hat, wie Michael Schumacher gelaufen ist, dann sieht die Sache anders aus. Dann handelt es sich um eine glatte Lüge gegenüber dem Journalisten. Und in diesem Fall könnte ein Medium durchaus daran denken, den Informanten zu verklagen.
Was würde ein solches Vorgehen der Zeitschrift für das Verhältnis von Journalisten und Informanten grundsätzlich bedeuten?
Wenn eine Zeitung ein solches Verfahren anstrengt, würde das sicherlich das Gleichgewicht zwischen Informanten und Journalisten durcheinanderbringen. Die Kooperation würde schwieriger, und das liegt wahrscheinlich nicht im Interesse der Medien.
Interview: Frank Hauke
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