Die Vorsitzende Richterin Monika Bieber sagte laut einem Bericht der "SZ" an diesem Donnerstag, aus dem Gesamtzusammenhang der Zeugenaussagen habe das Gericht nicht die Überzeugung gewonnen, dass der Artikel in der "Süddeutschen Zeitung" kausal für den Abbruch der Geschäftsbeziehungen war. Sie bezog sich dabei ausdrücklich auf die damalige Anklage in Düsseldorf. Dass diese Anklage gegen Kuhn keine Rolle gespielt haben soll, aber dem SZ-Artikel erhebliche Bedeutung beigemessen wurde - "das erschien uns nicht ganz nachvollziehbar". Gleichzeitig machte sie dem "SZ"-Bericht zufolge ihre Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen deutlich.
Der Prozess wurde in der Medienbranche aufmerksam beobachtet. Martin Schippan, Anwalt der "SZ", bezeichnet die Klage als Einschüchterungsversuch und Angriff auf die Pressefreiheit. Hier klage ein wohlhabender Kläger, dem die Prozesskosten egal seien, aufgrund eines sehr dünnen Sachverhalts: "Wenn das Schule macht: Wie soll die Presse dann noch ungehindert arbeiten?"
Der Unternehmer Kuhn kann gegen die Entscheidung des Gerichts in Berufung gehen.
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