Gericht weist Millionen-Klage gegen die "Süddeutsche Zeitung" ab

26.10.2018
 

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine Schadensersatzklage in Höhe von 78 Millionen Euro abgewiesen, die ein Geschäftsmann gegen die "Süddeutsche Zeitung" angestrengt hatte. Der "Wirtschaftsjournalist" hatte jüngst eine Titelgeschichte zu diesem Fall, "wie er in der Geschichte der Bundesrepublik wohl einmalig ist".

Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ging es darum, ob die "Süddeutsche Zeitung" für ein verpasstes Geschäft des Unternehmers Hannes Kuhn verantwortlich gemacht werden kann.

Die "SZ"-Autoren Uwe Ritzer und Markus Balser hatten im Juni 2013 über "dubiose Deals" rund um die Pleite des Unternehmens Solar Millenium berichtet. Kuhn habe, so der Vorwurf in der "SZ", Insiderhandel betrieben und gegen sein eigenes Unternehmen gewettet. Wegen der Berichterstattung soll ein millionenschwerer Deal zwischen Kuhn und einem Schweizer Investor geplatzt sein. Das Geld, das Kuhn dadurch angeblich entging, will er sich nun von der "SZ" zurückholen.

Die Vorsitzende Richterin Monika Bieber sagte laut einem Bericht der "SZ" an diesem Donnerstag, aus dem Gesamtzusammenhang der Zeugenaussagen habe das Gericht nicht die Überzeugung gewonnen, dass der Artikel in der "Süddeutschen Zeitung" kausal für den Abbruch der Geschäftsbeziehungen war. Sie bezog sich dabei ausdrücklich auf die damalige Anklage in Düsseldorf. Dass diese Anklage gegen Kuhn keine Rolle gespielt haben soll, aber dem SZ-Artikel erhebliche Bedeutung beigemessen wurde - "das erschien uns nicht ganz nachvollziehbar". Gleichzeitig machte sie dem "SZ"-Bericht zufolge ihre Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen deutlich.

Der Prozess wurde in der Medienbranche aufmerksam beobachtet. Martin Schippan, Anwalt der "SZ", bezeichnet die Klage als Einschüchterungsversuch und Angriff auf die Pressefreiheit. Hier klage ein wohlhabender Kläger, dem die Prozesskosten egal seien, aufgrund eines sehr dünnen Sachverhalts: "Wenn das Schule macht: Wie soll die Presse dann noch ungehindert arbeiten?"

Der Unternehmer Kuhn kann gegen die Entscheidung des Gerichts in Berufung gehen.

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