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Die Süddeutsche Zeitung hat in ihrer Berichterstattung über den Finanzskandal Auszüge aus privaten Tagebüchern des Warburg-Mitinhabers Christian Olearius veröffentlicht. Dies war nicht rechtens, die Berufung der Zeitung gegen das erstinstanzliche Urteil werde weitgehend zurückgewiesen, erklärte der Vorsitzende des OLG-Senats, Claus Meyer, am Dienstag gegenüber dpa.
Die Tagebücher waren im März 2018 bei einer Durchsuchung von Privaträumen des Bankiers beschlagnahmt worden. Durch die Aufzeichnungen waren Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) 2016 und 2017 mit dem Bankier bekannt geworden. Olearius hatte seine Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen und gegen die Veröffentlichung geklagt. Das Landgericht Hamburg war dieser Ansicht im März vergangenen Jahres in erster Instanz gefolgt und hatte die Veröffentlichung von nicht freigegebenen Tagebuch-Passagen untersagt. Dagegen war die Zeitung in Berufung gegangen.
"Bei den Tagebüchern des Klägers handelt es sich um amtliche Dokumente in einem Strafverfahren", erklärte Richter Meyer dpa zufolge. Aus diesen Tagebüchern dürfe nicht wörtlich zitiert werden. Die Zeitung hätte dem öffentlichen Informationsinteresse auch ohne die Zitate genügen können. Etwas anderes gelte für jene Tagebuch-Passagen, die bereits öffentlich im Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft erörtert worden seien. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen ließ das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Die Süddeutsche Zeitung will das Urteil laut dpa nicht akzeptieren und in Revision gehen. Dies habe ihr Prozessbevollmächtigter Martin Schippan angekündigt. Die veröffentlichten Tagebuchauszüge hätten nur am Rande etwas mit dem Strafverfahren gegen Olearius zu tun. Es sei der Zeitung darum gegangen, die mögliche Einflussnahme der Politik aufzudecken.
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