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Journalisten kritisierten die erweiterten Befugnisse des achtköpfigen Rundfunkrates. Dieser kann nun nicht nur Geldstrafen verhängen, sondern bei wiederholten Regelverstößen ohne Gerichtsurteil Onlinemedien für 30 Tage blockieren lassen. Dauerhafte Verbote und Lizenzentzug sind demnach weiter nur auf dem Gerichtsweg möglich. Allerdings gelten die Gerichte in der Ukraine nicht als unabhängig. Der Rat wird je zur Hälfte vom Präsidenten und vom Parlament bestimmt.
"Mit der Verabschiedung des Mediengesetzes wird die Klausel über die Angleichung der nationalen Gesetzgebung im audiovisuellen Bereich an die europäische Gesetzgebung umgesetzt", teilte der Rundfunkrat am Dienstag laut dpa mit. Das sei eine von sieben Forderungen an die Ukraine nach dem Erhalt des EU-Kandidatenstatus gewesen. Für die Novelle stimmte eine knappe Zweidrittelmehrheit des Parlaments. Das neue Gesetz wurde unter anderem auch mit der Anpassung an neue technische Möglichkeiten des Internetzeitalters begründet. Es regelt sowohl den Bereich von TV und Rundfunk als auch Print- und Internetmedien.
Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte nach dpa-Angaben bereits vor dem russischen Einmarsch vom Februar unter Umgehung des Rechtswegs als prorussisch bezeichnete Fernsehsender schließen und Nachrichtenseiten blockieren lassen. Nach Kriegsbeginn sei die Verbreitung der Nachrichtensender von Selenskyjs Gegner, Ex-Präsident Petro Poroschenko, eingeschränkt worden. Auf der Pressefreiheitsliste der Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen hat die Ukraine Platz 106 von 180 inne.
Quelle: dpa, kress
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