Andreas Arntzen hat die Ergebnisse des Wort & Bild Verlags gesteigert und investiert gezielt in Zusatzgeschäfte und das Digitale. Was er beim Umbau des Traditionshauses gelernt hat.
"Eine Verwertung von Verlagsangeboten durch KI-Sprachmodule für die Veröffentlichung konkurrierender Inhalte ist unseres Erachtens nur mit einer Lizenz des Verlages zulässig", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme des Bundesverbands der Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und des Medienverbands der freien Presse (MVFP) gegenüber dem Fachdienst Tagesspiegel Background (Montagsausgabe). "Sollten Presseinhalte von Chatbots genutzt werden, muss eine angemessene Vergütung an die Rechteinhaber gezahlt werden", wird auch ein Sprecher der Verwertungsgesellschaft Corint Media zitiert.
Microsoft und Google haben angekündigt, in ihren Suchmaschinen künftig neben Links auch eigene, ausformulierte Texte anzuzeigen, die von ähnlichen KI-Sprachsystemen wie ChatGPT erzeugt werden. Sie greifen dabei auch auf Medieninhalte im Internet zu. "Es muss sichergestellt werden, dass die KI nicht die Leistung der Verlage und ihrer Redaktionen ausbeuten kann", erklären die Verlegerverbände laut Tagesspiegel. Ob dafür das seit 2021 geltende Presseleistungsschutzrecht angewandt werden kann, ist noch offen. Möglicherweise müsse der Gesetzgeber entsprechend der technologischen Entwicklungen rechtzeitig nachschärfen, so Corint Media.
Die Vertreter der Medienhäuser sehen in den Vorhaben auch einen möglichen Wettbewerbsverstoß. "Wenn die Google-Suche eigene KI-Inhalte gegenüber konkurrierenden Verlagsinhalten in Ranking, Ausführlichkeit und Sichtbarkeit bevorzugt, ist das eine Selbstbegünstigung und Diskriminierung der Wettbewerber durch einen Monopolisten, die wie bei der Bevorzugung des nationalen Gesundheitsportals oder des eigenen Shopping-Dienstes untersagt werden muss", argumentieren BDZV und MVFP.
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