Zustellförderung für Zeitungen: Gutachten stärkt Verlegerposition

 

Ein vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Zustellförderung für gedruckte Presseerzeugnisse "wirtschaftlich sinnvoll" und "rechtskonform" ist. Der BDZV sieht darin eine eindeutige "Handlungsempfehlung" an die Bundesregierung, doch die winkt erst einmal ab.

Das Gutachten des Beratungs­instituts WIK Consult ("Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Bundesförderung für die Pressewirtschaft") zeige deutlich, "dass eine Förderung der Zustellung nötig und sinnvoll ist", schreibt Sigrun Albert, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), in einer Pressemitteilung. "Es macht zugleich konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung." Albert fordert die Bundesregierung auf, die Angelegenheit noch vor der Sommerpause im Sinne der Verleger zu regeln.

Dort hat man es jedoch nicht eilig und zeigt sich unbeeindruckt von dem Gutachten: Es sei noch vor dem Amtsantritt der derzeitigen Bundesregierung in Auftrag gegeben worden, und man mache sich seine Schlussfolgerungen nicht zu eigen, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK). Das BMWK habe im Übrigen in Sachen Bundesförderung der Presse nicht den Hut auf. Die dpa meldet unter Berufung auf das Haus von Kultur­staats­ministerin Claudia Roth, die Zuständigkeit für das Thema werde in der Regierung derzeit erst geklärt.

WIK Consult macht sich in dem Gutachten für das Ministerium vor allem für die Zustellförderung zugunsten regionaler Tageszeitungen stark: Die fallenden Abonnentenzahlen und damit die sinkende Haushaltsabdeckung in der Frühzustellung stelle die Zeitungsverlage vor besondere Herausforderungen, heißt es dort. Einem Wechsel zu digitalen Angeboten wie dem E-Paper seien hingegen "enge Grenzen gesetzt", weil Bevölkerungsgruppen wie Ältere zu diesem Schritt nicht in der Lage oder willens seien. Eine Zustellförderung für Anzeigenblätter erscheint den Autoren des Gutachtens hingegen "weniger dringlich". Ganz offen lassen sie die Frage, ob auch Zeitschriften in den Genuss dieser Form der Presseförderung kommen sollten.

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