Mängelhaft, aber nicht mangelhaft
- diese Note gab die Vergabekammer des Bundeskartellamts dem Bundespresseamt im Streit um die Vergabe des Kommunikationsetats der Behörde an die Scholz & Friends-Tochter Pergamon (täglichkress vom 20. Oktober 2006). In klaren Worten: In einem Urteil sprechen die Kartellis von eklatanten Mängeln im Vergabeverfahren, weisen aber zugleich Nachprüfungsanträge von drei im Auswahlprozess unterlegenen Agenturen zurück. Pergamon habe seine Eignung für den Auftrag nicht nachgewiesen und ausgeschlossen werden müssen, so die Vergabekammer. Weil aber auch die Kläger, darunter Saatchi & Saatchi, ihrerseits ihre Eignung für die Bewerbung um den Etat nicht erfüllt hätten, lehnte das Kartellamt ihre Klage ab. Sie haben nun zwei Wochen Zeit, Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. Ulrich Wilhelm, Chef des Bundespresseamtes, will laut "Süddeutscher Zeitung" (Freitagsausgabe) nach Ablauf der Berufungsfrist eine definitive Entscheidung über die Vergabe des Etats treffen.
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