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Im Streit um ein ihm zugeschriebenes Zitat ("Rechts neben mir ist nur noch die Wand") will der ehemalige "FAZ"-Herausgeber Hugo Müller-Vogg nun auch von der "taz" eine Unterlassungserklärung verlangen. Eine solche Erklärung hatte, wie berichtet (täglichkress vom 1. Juni 2007), bereits der Verlag DVA abgegeben. Hintergrund: Lutz Hachmeister veröffentlichte das angebliche Zitat in seinem bei der DVA erschienen Buch "Nervöse Zone", seine Quelle war die Wochenzeitung "Freitag". Müller-Vogg, der sich zu Unrecht in die äußerste rechte Ecke gedrängt fühlt, setzte eine Unterlassungserklärung durch. Nach Abgabe der Erklärung stellte der Verlag nun fest, dass der "Freitag" das Zitat einem Bericht in der "taz" vom 22. Februar 2001 entnommen hatte. Sie zitierte in dem Artikel einen anonymen "FAZ"-Redakteur. "Hätten wir jene Quelle für das von Herrn Müller-Vogg bestrittene Zitat bereits letzte Woche vorliegen gehabt, hätte sich die Frage der Abgabe der Unterlassungserklärung ganz anders gestellt", sagt Verlagssprecher Markus Desaga. "Wir werden deshalb vor dem neuen Hintergrund zwar die Unterlassungserklärung selbstverständlich weiter beachten, die Frage der Begleichung der Anwaltskosten aber bis auf Weiteres zurückstellen und abwarten, ob die Sache weiter aufzuklären ist." Die "Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen" für den untersagten Vertrieb der alten Auflage des Buches will sich der Verlag "ausdrücklich vorbehalten". Müller-Vogg will nicht ausschließen, dass er den "taz"-Artikel, der aus Anlass seines Rauswurfs bei der "FAZ" erschien, seinerzeit gelesen hat, bestreitet aber weiter, jemals eine entsprechende Äußerung getan zu haben, und will daher auch gegen die - im Internet noch immer zugängliche - "taz"-Veröffentlichung vorgehen.
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