Müller-Vogg verliert Rechtsstreit.

 

Hugo Müller-Vogg vs. "taz": Eine Klage des Publizisten und "Bild"-Kolumnisten Hugo Müller-Vogg wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen (Aktenzeichen LG HH 324 O 559/07). Der ehemalige "FAZ"-Herausgeber forderte von der "taz" eine Unterlassungserklärung (täglichkress vom 6. Juni 2007). Das Blatt hatte Müller-Vogg in einem am 22. Februar 2001 veröffentlichten Artikel mit dem Satz "Rechts neben mir ist nur noch die Wand" zitiert. Müller-Vogg sagt heute, er habe diesen Satz nie gesagt, wäre damals nur nicht dagegen vorgegangen. Das Landgericht wies die Klage nun mit Verweis auf Verjährung ab. Die Richter sahen es zudem als erwiesen an, dass der Journalist den in der "taz" gedruckten Satz lange Zeit gebilligt haben muss. Im Urteilsprotokoll wird "taz"-Anwalt Johannes Eisenberg zitiert, der sich nach der Veröffentlichung mit Müller-Vogg über den betreffenden Artikel unterhalten haben soll. Der Publizist Lutz Hachmeister hatte das strittige Zitat seinerseits in dem Buch "Nervöse Zone" aufgegriffen, das in diesem Jahr auf den Markt kam. Hachmeisters Verlag DVA gab anders als die "taz" auf Aufforderung von Müller-Voggs Anwalt Michael Nesselhauf eine Unterlassungserklärung ab und musste die noch nicht ausgelieferten Exemplare weißen. Die DVA will die Erklärung nun "wegen arglistischer Täuschung" anfechten.

Hugo Müller-Vogg vs. "taz":

Eine Klage des Publizisten und "Bild"-Kolumnisten Hugo Müller-Vogg wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen (Aktenzeichen LG HH 324 O 559/07). Der ehemalige "FAZ"-Herausgeber forderte von der "taz" eine Unterlassungserklärung (täglichkress vom 6. Juni 2007). Das Blatt hatte Müller-Vogg in einem am 22. Februar 2001 veröffentlichten Artikel mit dem Satz "Rechts neben mir ist nur noch die Wand" zitiert. Müller-Vogg sagt heute, er habe diesen Satz nie gesagt, wäre damals nur nicht dagegen vorgegangen. Das Landgericht wies die Klage nun mit Verweis auf Verjährung ab. Die Richter sahen es zudem als erwiesen an, dass der Journalist den in der "taz" gedruckten Satz lange Zeit gebilligt haben muss. Im Urteilsprotokoll wird "taz"-Anwalt Johannes Eisenberg zitiert, der sich nach der Veröffentlichung mit Müller-Vogg über den betreffenden Artikel unterhalten haben soll. Der Publizist Lutz Hachmeister hatte das strittige Zitat seinerseits in dem Buch "Nervöse Zone" aufgegriffen, das in diesem Jahr auf den Markt kam. Hachmeisters Verlag DVA gab anders als die "taz" auf Aufforderung von Müller-Voggs Anwalt Michael Nesselhauf eine Unterlassungserklärung ab und musste die noch nicht ausgelieferten Exemplare weißen. Die DVA will die Erklärung nun "wegen arglistischer Täuschung" anfechten.

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