Das Gericht hat entschieden, dass die vertraulichen Presse-Hintergrundgespräche der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht mehr nachträglich offengelegt werden müssen (Az. 6 B 1/21), weil die ehemalige Kanzlerin nicht mehr im Amt sei. In den Gesprächen ging es um die Themen Brexit, Umgang mit der AfD und