Die Richter sehen in der Übernahme eines Ausschnitts aus dem Programm der ARD, der die Prognose und die erste Hochrechnung erhielt, eine Verletzung der Leistungsschutzrechte, wie das Landgericht Berlin am Donnerstag gegenüber dpa mitteilte. Das Urteil in dem einstweiligen Verfügungsverfahren ist noch